COVID-19 Schnelltest mit Zertifikat
Wir bieten Ihnen COVID-19 Schnelltestung mit Zertifikat an. Die Testung führen wir selbstverständlich mit speziell geschultem Personal unter sicheren Bedingungen im Aussenbereich (Innenhof) der Apotheke durch.
Bitte buchen Sie auf unserer Homepage online einen festen Termin zur Testung- wir testen Mo-Fr von 8:30 bis 9:30 und Samstags von 9 bis 11 Uhr.
Für Anspruchsberechtigte nach Testverordnung (siehe Auzug unten) ist die Testung kostenfrei (Anspruchsgruppen 1-5) oder ermäßigt auf 3€ (Anspruchsgruppen 6-8). Ansonsten kostet die Testung 12€ pro Person.
Anspruchsberechtigte: Nachfolgend sind die Personengruppen aufgeführt, die nach dem
01. Juli 2022 Anspruch auf kostenfreie COVID-19-Tests haben, bzw. eine Zuzahlung in Höhe von 3,00 Euro leisten müssen.
- 1) Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. NACHWEIS: Kinderreisepass
2) Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten. NACHWEIS: Lichtbildausweis und Mutterpass, Lichtbildausweis und ärztliche Bescheinigung.
3) Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.NACHWEIS: Lichtbildausweis mit Bestätigung des Institutes, welches die Studie durchführt
4) Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. (Freitestung)
NACHWEIS: Schriftliche Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder ein positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt. Dokumentationsschlüssel: TestV / § 4a / Pos. 4 / Ende Absonderung
5) Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung:
- Personen, die in med. Versorgungseinrichtungen behandelt, betreut werden oder dort untergebracht sind.
- Personen, die andere Personen in med. Versorgungseinrichtungen besuchen wollen.
- Personen, die Häusliche Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen durchführen
6) Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden.IDENTIFIZIERUNG: Lichtbildausweis und Angabe zur Einrichtung, die besucht werden soll.
7) Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben. NACHWEIS: Lichtbildausweis und Vorzeigen der App-Info
8) Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben. NACHWEIS: Testergebnis der infizierten Person und einen Nachweis über den Wohnort der infizierten, im selben halt lebenden Person (Ausweiskopie)